Diese Software unterliegt den unten stehenden Lizenzbedingungen; bitte lesen Sie sich diese Bedingungen sorgfältig durch und bestätigen Ihr Einverständnis mit deren Geltung durch das Anklicken des Buttons am Ende der Seite.

 

LIZENZVERTRAG FÜR ENDBENUTZER

 

Wichtig – Bitte sorgfältig lesen:
 Dieser Lizenzvertrag wird bindend zwischen Ihnen und Siemens Schweiz AG („Siemens“) geschlossen. Dieser Lizenzvertrag berechtigt Sie, die unter Ziffer 1 genannte Lizenzierte Software nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen.

 

Bitte lesen Sie die Lizenzbedingungen sorgfältig vor der Installation der Lizenzierten Software. Durch Installation, Kopieren und/oder Nutzung der Software bestätigen Sie, dass Sie den Lizenzvertrag gelesen und verstanden haben. Sie erkennen weiter an, dass Sie an die Bedingungen dieses Lizenzvertrages gebunden sind. Sie bestätigen, dass Siemens oder einer von ihren Lizenzgebern für den Fall einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung zur Durchsetzung ihrer Rechte nach diesem Lizenzvertrag berechtigt ist, von Ihnen neben etwaigen Ansprüchen, Kostenersatz für die entstandenen Aufwendungen sowie Erstattung von angemessenen Anwaltskosten zu verlangen. Sollten Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, dürfen Sie die Lizenzierte Software nicht installieren, kopieren oder anderweitig nutzen. In diesem Fall sollten Sie sich mit Siemens sofort für eine Rückgabe der Lizenzierten Software in Verbindung setzen. Dieser Lizenzvertrag findet – soweit nicht anders geregelt – auch auf Updates, neue Versionen, Änderungen oder Erweiterungen der Lizenzierten Software Anwendung.

 

1.   LIZENZIERTE SOFTWARE:
 Unter diesem Lizenzvertrag bezieht sich der Begriff "Lizenzierte Software" auf die Software "
KNX-Produkt" unabhängig von der jeweiligen Version.

 

2.   COPYRIGHT:
Die Lizenzierte Software und alle dazugehörigen Urheberrechte und sonstigen Rechte gehören Siemens, ihren Konzerngesellschaften oder Lizenzgebern. Die Lizenzierte Software ist durch internationale Verträge und die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen urheberrechtlich geschützt.

Die Struktur, der Aufbau und der Code der Lizenzierten Software gehört zu den Geschäftsgeheimnissen von Siemens, ihren Konzerngesellschaften und Lizenzgebern.

Soweit das Kopieren der Lizenzierten Software gestattet ist, sind alle Kopien mit dem Urheberrechtshinweis („Copyright – Notiz“) zu versehen.

 

3.   NUTZUNGSRECHT:
Siemens gewährt Ihnen ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, die Lizenzierte Software zu Ihrem eigenen Gebrauch zu nutzen. Der Lizenzvertrag gestattet die Verwendung der Lizenzierten Software innerhalb der durch diesen Lizenzvertrag vorgegebenen Grenzen, welche durch die Auftragsbestätigung ergänzt werden können. Die Konfiguration und Ausführung der Lizenzierten Software kann durch einen Lizenzschlüssel geschützt und/oder bei der Installation festgelegt werden. Die Lizenzierte Software darf auf einer beliebigen Anzahl von Systemen und für verschiedene Zwecke genutzt werden, soweit die Urheberrechtshinweise bestehen bleiben und die Beschränkungen der Gewährleistungspflicht ersichtlich sind.

 

4.   NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

(a)  Die Lizenzierte Software darf nur kostenlos weitergegeben werden.

(b) Sie dürfen die Lizenzierte Software weder reverse engineeren, dekompilieren, disassemblieren oder entschlüsseln, es sei denn, dass dies nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Rechts zwingend erlaubt ist.

 (c)  Teile dieser Lizenzierten Software enthalten freie Software (Open Source Software, weiterhin „OSS“ genannt), die im Menü unter dem Titel „Info-Licences“ aufgeführt sind. Sie sind berechtigt, diese OSS gemäss den jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen zu nutzen. Für OSS gelten vorrangig vor dem vorliegenden Lizenzvertrag die Lizenzbedingungen, denen die jeweilige OSS unterliegt. Soweit die Lizenzbedingungen für die OSS eine Herausgabe des Quellcodes vorsehen, wird Siemens diesen auf Verlangen des Lizenznehmers gegen entsprechenden Aufwendungsersatz zur Verfügung stellen.

       Teile dieser Lizenzierten Software können Lizenzsoftware sein, d.h. Software, die nicht von Siemens selbst entwickelt wurde, sondern die Siemens von Dritten (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt), z.B. Microsoft Licensing Inc. lizenziert bekommen hat. Erhalten Sie in diesem Fall mit der Lizenzierten Software Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers, so gelten diese im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers Ihnen gegenüber. Für die Haftung von Siemens Ihnen gegenüber gilt dieser Lizenzvertrag auf die Haftung des Lizenzgebers Ihnen gegenüber. Für die Haftung von Siemens Ihnen gegenüber gilt dieser Lizenzvertrag.

 

5.     Etwaiger Missbrauch der Lizenzierten Software oder von Daten, die mit Hilfe der Lizenzierten Software hergestellt werden, ist strengstens verboten. Ein derartiger Missbrauch kann eine Verletzung Schweizer, US-amerikanischen oder sonstigen Rechts darstellen und eine entsprechende Haftung hervorrufen. Sie sind allein für einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Lizenzierten Software nach Maßgabe dieses Lizenzvertrages verantwortlich. Ebenso sind Sie verpflichtet, die Lizenzierte Software in Übereinstimmung mit den Einschränkungen dieses Lizenzvertrages zu verwenden.

 

6.    BEENDIGUNG:
 Dieser Lizenzvertrag tritt mit der Installation der Lizenzierten Software, des Kopierens oder der Nutzung der Lizenzierten Software in Kraft, je nachdem was zuerst eintritt. Sie können den Lizenzvertrag jederzeit durch Löschung oder anderweitiger Entfernung der Lizenzierten Software, einschließlich aller Sicherungskopien und sonstigem von Siemens zur Verfügung gestelltem Material, beendigen.

Der Lizenzvertrag endet sofort und automatisch, soweit Sie gegen die Bestimmungen des Lizenzvertrages verstoßen.

 

7.    Sie erkennen an, dass die Lizenzierung der Lizenzierten Software „wie gesehen“ und ohne Gewährleistung erfolgt. Weder Siemens noch ihre Lizenzgeber gewährleisten, ausdrücklich oder implizit, dass sich die Lizenzierte Software für einen bestimmten Zweck eignet oder keine Schutzrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Insbesondere wird nicht  gewährleistet, dass die Lizenzierte Software bestimmte Funktionalitäten oder Anforderungen erfüllt bzw. fehler- oder störungsfrei funktioniert. Etwaige Informationen oder Ratschläge von oder im Namen von Siemens stellen keine Zusicherungen im Sinne dieses Lizenzvertrages dar. Sie tragen die gesamte Verantwortung für die Installation und Nutzung der Software.

 

8.    KEINE WEITEREN PFLICHTEN:
 Siemens übernimmt nur die in diesem Lizenzvertrag ausdrücklich genannten Pflichten.

 

9.    HAFTUNGSBEGRENZUNG:
 In jedem Fall ist die Haftung von Siemens, ihren Mitarbeitern, Konzerngesellschaften und Lizenzgebern für Ersatzbeschaffung, Schäden am Eigentum, entgangenen Gewinn, Verlust von Daten für direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Art, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung bzw. Nichtnutzung der Software ergeben, wenn die Siemens über die Möglichkeit des Schadenseintritts vom Lizenznehmer oder Dritten informiert worden ist bleibt ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z. B. nach dem Produkthaftpflichtgesetzgebung oder bei Vorsatz zwingend gehaftet wird.

 

10.  TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG:
Es besteht seitens des Lizenznehmers kein Anspruch auf Fehlerbehebung oder sonstiger technischer Unterstützung durch Siemens, eine ihrer Konzerngesellschaften oder Lizenzgeber, außer dies wurde in einem separaten Vertrag festgehalten. Siemens bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei, Anregungen, Bemerkungen oder Kommentare von Ihnen in Bezug auf die Lizenzierte Software unbeschränkt zu nutzen, insbesondere für die Herstellung, Vermarktung, den Service der Lizenzierten Software oder anderer Produkte.

 

11. EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN:
 Die Lizenzierte Software einschließlich technischer Daten unterliegt den Exportkontroll-vorschriften gem. der Exportvorschriften der Schweiz, Deutschlands, der Europäischen Union (EU), der USA und gegebenenfalls denen weiterer Länder.

Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Import- und Exportvorschriften einzuhalten, insbesondere verpflichten Sie sich, soweit die Exportkontrollvorschriften der USA dies erfordern, keine Lizenzierte Software oder andere gelieferte Produkte in Länder zu exportieren oder zu re-exportieren, einschließlich deren Einwohner oder Staatsbürger, bei denen die USA den Export von Produkten, Software und Dienstleistungen Beschränkungen oder Verboten unterworfen hat.

 

12.   ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND:
 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts. Der Gerichtsstand ist Zürich, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.

 

13.   VERSCHIEDENES:
 Soweit nicht separate individuelle schriftliche Vertragsbedingungen durch Siemens bestätigt wurden ist dieser Lizenzvertrag  der einzig gültige Vertrag zwischen Ihnen und Siemens hinsichtlich der Lizenzierten Software und (i) ersetzt alle vorherigen oder aktuellen mündlichen oder schriftlichen Kommunikationen, Vorschläge und Vereinbarungen zum Inhalt des Vertrages; und (ii) geht sämtlichen widersprechenden oder zusätzlichen Bedingungen oder ähnlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien für die Dauer dieses Lizenzvertrags vor. Ungeachtet des Vorhergehenden besteht die Möglichkeit, dass einige Produkte von Siemens sich nach zusätzlichen Bedingungen richten, die Sie über eine online "Click-Wrap"-Lizenz annehmen. Diese zusätzlichen Bedingungen ergänzen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit oder übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Änderungen dieses Lizenzvertrags bedürfen der Schriftform und sind von jeweils autorisierten Vertretern beider Parteien zu unterzeichnen. Dieser Lizenzvertrag findet auch auf die Rechtsnachfolger der Parteien, z. B. Erben Anwendung. Soweit eine Partei dieses Lizenzvertrages bei einem Vertragsbruch seitens der anderen Partei von ihr zustehenden Rechten keinen Gebrauch macht, ist dies nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der anderen Partei zu interpretieren.

 

 Stand: Juli 2012

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