Diese Software unterliegt den unten stehenden Lizenzbedingungen; bitte lesen Sie sich diese Bedingungen sorgfältig durch und bestätigen Ihr Einverständis mit deren Geltung durch das Anklicken des Buttons am Ende der Seite.


Lizenzvertrag

Dieser Lizenzvertrag („LIZENZVERTRAG“) wird zwischen Ihnen („LIZENZNEHMER“) und der Siemens AG („SIEMENS“) geschlossen. Dieser LIZENZVERTRAG berechtigt Sie, die unter Ziffer 1. genannte, kostenfrei lizenzierte Software nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Die SOFTWARE kann je nach Art der Bereitstellung im Einzelfall aus dem Internet, der per Email übersandten Datei oder von Datenträgern heruntergeladen werden.
Bitte lesen Sie die Lizenzbedingungen sorgfältig vor der Installation der SOFTWARE. Durch Download, Installation, Kopieren oder Nutzung der SOFTWARE – je nachdem, was zeitlich früher eintritt - bestätigen Sie, dass Sie den LIZENZVERTRAG gelesen und verstanden haben und Sie erkennen die Geltung der Bedingungen dieses LIZENZVERTRAGES an. Sie bestätigen, dass SIEMENS oder einer von SIEMENS Lizenzgebern für den Fall einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung zur Durchsetzung der SIEMENS oder dem Lizenzgeber von SIEMENS nach diesem LIZENZVERTRAG zustehenden Rechte berechtigt ist, von Ihnen neben etwaigen Ansprüchen, Kostenersatz für die entstandenen Aufwendungen sowie Erstattung von angemessenen Anwaltskosten zu verlangen. Sollten Sie den Bedingungen dieses LIZENZVERTRAGES nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die SOFTWARE zu installieren, kopieren oder anderweitig zu nutzen. Dieser LIZENZVERTRAG findet – soweit nicht anders geregelt – auch auf Updates, neue Versionen und Änderungen der SOFTWARE Anwendung.

1. SOFTWARE
im Sinne dieses LIZENZVERTRAGES meint den gesamten Inhalt der Datei(en), der Diskette(n), der CD-ROM(S) oder des sonstigen Datenträgers mit dem zusammen dieser LIZENZVERTRAG geliefert wird.

2. GEISTIGES EIGENTUM UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE.
Die SOFTWARE und alle Kopien, die der LIZENZNEHMER anfertigt, sind geistiges Eigentum von SIEMENS und gehören SIEMENS. Die SOFTWARE und insbesondere deren Struktur, Aufbau und Code stellen Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von SIEMENS und SIEMENS’ Lizenzgebern dar. Die SOFTWARE stellt ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar und unterliegt dem Schutz von Internationalen Verträgen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und den jeweils anwendbaren nationalen Rechtsordnungen.
Der LIZENZNEHMER darf alpha-numerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke von der SOFTWARE nicht entfernen und wird sie, soweit er zur Vervielfältigung berechtigt ist, bei dieser Vervielfältigung unverändert mit vervielfältigen.

3. NUTZUNGSRECHT.
SIEMENS räumt dem LIZENZNEHMER ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die SOFTWARE im Objektcode und unter Beachtung der der SOFTWARE beigefügten Anleitung bestimmungsgemäß zum Einspielen von Updates auf KNX Geräten im Rahmen der eingeräumten Lizenzrechte zu nutzen („ZWECK“). Für diesen ZWECK ist es gestattet, eine Kopie der SOFTWARE auf der Festplatte oder einem anderen Speichermedium eines Computers des LIZENZNEHMERS zu installieren und für die Ausführung der SOFTWARE zu laden und zu nutzen. Die SOFTWARE ist ein einheitliches Produkt. Teile / Komponenten der SOFTWARE dürfen nicht zur Installierung auf verschiedenen PCs oder Computern genutzt werden.

4. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN.
Der LIZENZNEHMER ist – außer im nachfolgend dargestellten Umfang - nicht berechtigt, die SOFTWARE zu kopieren oder weiterzuentwickeln. Der LIZENZNEHMER ist
(a) berechtigt eine Sicherungskopie der SOFTWARE anzufertigen;
(b) nicht berechtigt, die SOFTWARE zu nutzen oder das Recht zur Nutzung zu übertragen, es sei denn dies wurde in diesem LIZENZVERTRAG ausdrücklich gestattet;
(c) nicht berechtigt, die SOFTWARE an Dritte zu verleihen, vermieten, verkaufen, weiter zu lizenzieren oder in einer sonstigen Form ohne ausdrückliche Genehmigung von SIEMENS unterzulizenzieren;
(d) nicht berechtigt, die SOFTWARE zu ändern, zurückzuentwickeln, oder zu übersetzen sowie keine Teile aus der SOFTWARE herauslösen, außer und soweit dies nach dem Urheberrechtsgesetz zwingend erlaubt ist.

5. INKRAFTTRETEN und LAUFZEIT.
Dieser LIZENZVERTRAG tritt mit dem Download, der Installation, dem Kopieren oder der Nutzung der SOFTWARE, je nachdem was zeitlich zuerst eintritt, in Kraft. Der LIZENZVERTRAG kann durch den LIZENZNEHMER jederzeit durch Löschung oder anderweitiger Entfernung der SOFTWARE einschließlich aller Sicherungskopien und von SIEMENS zur Verfügung gestellter Dokumentation, von dem jeweiligen Speichermedium gekündigt werden. Die unter diesem LIZENZVERTRAG dem LIZENZNEHMER eingeräumten Rechte erlöschen mit sofortiger Wirkung und ohne Benachrichtigung, wenn der LIZENZNEHMER gegen eine der Bedingungen dieses LIZENZVERTRAGES verstößt.

6. MÄNGELHAFTUNG.
Die SOFTWARE wird kostenfrei lizenziert und gilt in dem gelieferten Zustand als vertragsgemäß. Jegliche Ansprüche des LIZENZNEHMERS gegenüber SIEMENS aus Mängelhaftung wegen eines Mangels dieser SOFTWARE sind ausgeschlossen, es sei denn SIEMENS hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Der LIZENZNEHMER ist verantwortlich für die bestimmungsgemäße Installation und Nutzung der SOFTWARE entsprechend der beigefügten Anleitung.

7. PFLICHTEN.
SIEMENS übernimmt nur die in diesem LIZENZVERTRAG ausdrücklich genannten Pflichten.

8. HAFTUNGSBEGRENZUNG.
SIEMENS haftet für eine von SIEMENS zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des LIZENZNEHMERS, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem LIZENZVERTRAG und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des LIZNEZNEHMERS ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. FEHLERBEHEBUNG/TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG.
Es besteht seitens des LIZENZNEHMERS kein Anspruch auf Fehlerbehebung bei Mängeln an der SOFTWARE. Bei Problemen mit der SOFTWARE kann jedoch die Hotline von SIEMENS unter folgender Rufnummer angerufen werden:
+49 (911) 895-7222 oder +49 (911) 895-7223

SIEMENS bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei, Anregungen, Bemerkungen oder Kommentare des LIZENZNEHMERS in Bezug auf die SOFTWARE unbeschränkt zu nutzen, insbesondere für die Herstellung, Vermarktung oder Weiterentwicklung der SOFTWARE oder anderer Produkte.

10. AUSFUHRBESTIMMUNGEN.
Die Ausfuhr der SOFTWARE und der Dokumentation kann – z.B. aufgrund ihrer Art und ihres Verwendungszwecks – der Genehmigungspflicht unterliegen (s. auch Hinweise in den Auftragsdaten, Lieferscheinen und Rechnungen)

11. ANWENDBARES RECHT.
Auf diesen LIZENZVERTRAG findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regeln des Kollisionsrechts Anwendung. Der Gerichtsstand ist München, soweit der LIZENZNEHMER Kaufmann ist.

12. ANLEITUNG.
Eine Verwendung der SOFTWARE ist ausschließlich unter Einhaltung der beigefügten Kurzanleitung gestattet.

13. VERSCHIEDENES.
Sollten Bestimmungen dieses LIZENZVERTRAGES ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit oder übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls der LIZENZVERTRAG eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des LIZENZVERTRAGES gewollt haben würden, sofern sie bei Vertragsabschluss den Punkt bedacht hätten.

Änderungen dieses Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform. Soweit eine Partei dieses LIZENZVERTRAGES bei einem Vertragsbruch der Gegenseite von ihr zustehenden Rechten keinen Gebrauch macht, ist dies nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der anderen Partei zu interpretieren.
 Ich akzeptiere die Lizenzbedingungen