Diese Software unterliegt den unten stehenden Lizenzbedingungen; bitte lesen Sie sich diese Bedingungen sorgfältig durch und bestätigen Ihr Einverständis mit deren Geltung durch das Anklicken des Buttons am Ende der Seite.
Lizenzvertrag
Dieser Lizenzvertrag („LIZENZVERTRAG“) wird zwischen Ihnen („LIZENZNEHMER“) und der
Siemens AG („SIEMENS“) geschlossen. Dieser LIZENZVERTRAG berechtigt Sie, die unter Ziffer 1.
genannte, kostenfrei lizenzierte Software nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen.
Die SOFTWARE kann je nach Art der Bereitstellung im Einzelfall aus dem Internet, der per Email
übersandten Datei oder von Datenträgern heruntergeladen werden.
Bitte lesen Sie die Lizenzbedingungen sorgfältig vor der Installation der SOFTWARE. Durch
Download, Installation, Kopieren oder Nutzung der SOFTWARE – je nachdem, was zeitlich früher
eintritt - bestätigen Sie, dass Sie den LIZENZVERTRAG gelesen und verstanden haben und Sie
erkennen die Geltung der Bedingungen dieses LIZENZVERTRAGES an. Sie bestätigen, dass
SIEMENS oder einer von SIEMENS Lizenzgebern für den Fall einer gerichtlichen oder
außergerichtlichen Auseinandersetzung zur Durchsetzung der SIEMENS oder dem Lizenzgeber von
SIEMENS nach diesem LIZENZVERTRAG zustehenden Rechte berechtigt ist, von Ihnen neben
etwaigen Ansprüchen, Kostenersatz für die entstandenen Aufwendungen sowie Erstattung von
angemessenen Anwaltskosten zu verlangen. Sollten Sie den Bedingungen dieses
LIZENZVERTRAGES nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die SOFTWARE zu installieren,
kopieren oder anderweitig zu nutzen. Dieser LIZENZVERTRAG findet – soweit nicht anders geregelt –
auch auf Updates, neue Versionen und Änderungen der SOFTWARE Anwendung.
1. SOFTWARE
im Sinne dieses LIZENZVERTRAGES meint den gesamten Inhalt der Datei(en), der
Diskette(n), der CD-ROM(S) oder des sonstigen Datenträgers mit dem zusammen dieser
LIZENZVERTRAG geliefert wird.
2. GEISTIGES EIGENTUM UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE.
Die SOFTWARE und alle Kopien, die der
LIZENZNEHMER anfertigt, sind geistiges Eigentum von SIEMENS und gehören SIEMENS. Die
SOFTWARE und insbesondere deren Struktur, Aufbau und Code stellen Betriebsgeheimnisse und
vertrauliche Informationen von SIEMENS und SIEMENS’ Lizenzgebern dar. Die SOFTWARE stellt
ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar und unterliegt dem Schutz von Internationalen
Verträgen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und den jeweils anwendbaren nationalen
Rechtsordnungen.
Der LIZENZNEHMER darf alpha-numerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke
von der SOFTWARE nicht entfernen und wird sie, soweit er zur Vervielfältigung berechtigt ist, bei
dieser Vervielfältigung unverändert mit vervielfältigen.
3. NUTZUNGSRECHT.
SIEMENS räumt dem LIZENZNEHMER ein nicht ausschließliches, nicht
übertragbares Recht ein, die SOFTWARE im Objektcode und unter Beachtung der der
SOFTWARE beigefügten Anleitung bestimmungsgemäß zum Einspielen von Updates auf KNX
Geräten im Rahmen der eingeräumten Lizenzrechte zu nutzen („ZWECK“).
Für diesen ZWECK ist es gestattet, eine Kopie der SOFTWARE auf der Festplatte oder einem
anderen Speichermedium eines Computers des LIZENZNEHMERS zu installieren und für die
Ausführung der SOFTWARE zu laden und zu nutzen. Die SOFTWARE ist ein einheitliches
Produkt. Teile / Komponenten der SOFTWARE dürfen nicht zur Installierung auf verschiedenen
PCs oder Computern genutzt werden.
4. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN.
Der LIZENZNEHMER ist – außer im nachfolgend
dargestellten Umfang - nicht berechtigt, die SOFTWARE zu kopieren oder weiterzuentwickeln. Der
LIZENZNEHMER ist
(a) berechtigt eine Sicherungskopie der SOFTWARE anzufertigen;
(b) nicht berechtigt, die SOFTWARE zu nutzen oder das Recht zur Nutzung zu übertragen, es sei
denn dies wurde in diesem LIZENZVERTRAG ausdrücklich gestattet;
(c) nicht berechtigt, die SOFTWARE an Dritte zu verleihen, vermieten, verkaufen, weiter zu
lizenzieren oder in einer sonstigen Form ohne ausdrückliche Genehmigung von SIEMENS
unterzulizenzieren;
(d) nicht berechtigt, die SOFTWARE zu ändern, zurückzuentwickeln, oder zu übersetzen sowie
keine Teile aus der SOFTWARE herauslösen, außer und soweit dies nach dem
Urheberrechtsgesetz zwingend erlaubt ist.
5. INKRAFTTRETEN und LAUFZEIT.
Dieser LIZENZVERTRAG tritt mit dem Download, der
Installation, dem Kopieren oder der Nutzung der SOFTWARE, je nachdem was zeitlich zuerst
eintritt, in Kraft. Der LIZENZVERTRAG kann durch den LIZENZNEHMER jederzeit durch
Löschung oder anderweitiger Entfernung der SOFTWARE einschließlich aller Sicherungskopien
und von SIEMENS zur Verfügung gestellter Dokumentation, von dem jeweiligen Speichermedium
gekündigt werden.
Die unter diesem LIZENZVERTRAG dem LIZENZNEHMER eingeräumten Rechte erlöschen mit
sofortiger Wirkung und ohne Benachrichtigung, wenn der LIZENZNEHMER gegen eine der
Bedingungen dieses LIZENZVERTRAGES verstößt.
6. MÄNGELHAFTUNG.
Die SOFTWARE wird kostenfrei lizenziert und gilt in dem gelieferten
Zustand als vertragsgemäß. Jegliche Ansprüche des LIZENZNEHMERS gegenüber SIEMENS
aus Mängelhaftung wegen eines Mangels dieser SOFTWARE sind ausgeschlossen, es sei denn
SIEMENS hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Der LIZENZNEHMER ist verantwortlich für die
bestimmungsgemäße Installation und Nutzung der SOFTWARE entsprechend der beigefügten
Anleitung.
7. PFLICHTEN.
SIEMENS übernimmt nur die in diesem LIZENZVERTRAG ausdrücklich genannten
Pflichten.
8. HAFTUNGSBEGRENZUNG.
SIEMENS haftet für eine von SIEMENS zu vertretende Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Weitergehende Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche des LIZENZNEHMERS, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem LIZENZVERTRAG und aus unerlaubter
Handlung, sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen
Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, wegen des arglistigen
Verschweigens eines Mangels oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des LIZNEZNEHMERS ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. FEHLERBEHEBUNG/TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG.
Es besteht seitens des
LIZENZNEHMERS kein Anspruch auf Fehlerbehebung bei Mängeln an der SOFTWARE. Bei
Problemen mit der SOFTWARE kann jedoch die Hotline von SIEMENS unter folgender
Rufnummer angerufen werden:
+49 (911) 895-7222 oder +49 (911) 895-7223
SIEMENS bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei, Anregungen, Bemerkungen oder Kommentare
des LIZENZNEHMERS in Bezug auf die SOFTWARE unbeschränkt zu nutzen, insbesondere für
die Herstellung, Vermarktung oder Weiterentwicklung der SOFTWARE oder anderer Produkte.
10. AUSFUHRBESTIMMUNGEN.
Die Ausfuhr der SOFTWARE und der Dokumentation kann – z.B.
aufgrund ihrer Art und ihres Verwendungszwecks – der Genehmigungspflicht unterliegen (s. auch
Hinweise in den Auftragsdaten, Lieferscheinen und Rechnungen)
11. ANWENDBARES RECHT.
Auf diesen LIZENZVERTRAG findet deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regeln des Kollisionsrechts Anwendung. Der
Gerichtsstand ist München, soweit der LIZENZNEHMER Kaufmann ist.
12. ANLEITUNG.
Eine Verwendung der SOFTWARE ist ausschließlich unter Einhaltung der
beigefügten Kurzanleitung gestattet.
13. VERSCHIEDENES.
Sollten Bestimmungen dieses LIZENZVERTRAGES ganz oder teilweise
unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit oder übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls der LIZENZVERTRAG eine
Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur
Ausfüllung der Regelungslücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck
des LIZENZVERTRAGES gewollt haben würden, sofern sie bei Vertragsabschluss den Punkt
bedacht hätten.
Änderungen dieses Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform. Soweit eine Partei dieses
LIZENZVERTRAGES bei einem Vertragsbruch der Gegenseite von ihr zustehenden Rechten
keinen Gebrauch macht, ist dies nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der
anderen Partei zu interpretieren. |